Nr.:55, 17. Februar 2017, Pressemitteilung in Bezug auf die geplante Volksabstimmung, die im besetzten Bergkarabach hinsichtlich der Verfassungsänderungen am 20. Februar 2017 stattfinden soll

Republik Türkiye Außenministerium 20.02.2017

Wir haben erfahren, dass am 20. Februar 2017 in Bergkarabach, der seit einem Vierteljahrhundert unter armenischer Besetzung steht, eine Volksabstimmung hinsichtlich der Verfassungsänderungen stattfinden wird.

Diese Volksabstimmung ist ein klarer Verstoß gegen die Prinzipien des Völkerrechts, der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und der Grundsätze der OSZE. Derartige Aktionen schaden auch den Bemühungen, die für den Bergkarabach-Konflikt eine friedliche und dauerhafte Lösung bestreben.

Die Türkei verurteilt diese Volksabstimmung, die eine weitere Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität von Aserbaidschan darstellt. Diese Volksabstimmung und dessen Ergebnisse, die wir als illegal Betrachten, werden von der Türkei nicht anerkannt.

Der Bergkarabach-Konflikt ist nach wie vor im Südkaukasus das wichtigste Hindernis für den Frieden, Stabilität und Zusammenarbeit. Die Gefechte, die in April 2016 an der Kontaktlinie von Berg-Karabach und an der aserbaidschanisch-armenischen Grenze zustande kamen, zeigten ganz klar, dass der gegenwärtige Status nicht fortgesetzt werden kann und dass der Konflikt umgehend auf friedliche Art und Weise gelöst werden muss. Die Türkei wird für eine gerechte und dauerhafte Lösung des Bergkarabach-Konflikts und als Mitglied der Minsker OSZE-Gruppe die diesbezüglichen Bemühungen weiterhin unterstützen.

Atatürk

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