Nr.:115, 17. April 2017, Pressemitteilung in Bezug auf die Beobachtungsmission und über den vorläufigen Erkenntnisbericht des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte, der mit der Beobachtungsdelegation der PACE hinsichtlich der Volksabstimmung vom 16. April 2017 veröffentlicht wurde

Republik Türkiye Außenministerium 17.04.2017

Wir haben hinsichtlich der Beobachtungsaktivitäten der Wahlen in der Türkei eine langjährige Zusammenarbeit mit dem OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR). In diesem Rahmen wurde das BDIMR für die Volksabstimmung vom 16. April in die Türkei eingeladen und für die Aktivitäten der Beobachtungsmission wurden von unseren Behörden landesweit auf jede Art und Weise Zusammenarbeit geboten.

Die Volksabstimmung, die in der Türkei bezüglich der Verfassungsänderung durchgeführt wurde, wurde mit einer demokratischen Wahlbeteiligung von mehr 85 Prozent realisiert, die auch für andere OSZE-Staaten beispielhaft sein könnte.

Die Beobachtungsmission wurde zuvor auch auf Tatsachenfehler und auf Stellungnahmen, die auf mangelnde Informationen beruhen und zur Missleitung führen könnten, aufmerksam gemacht.

In diesem Zusammenhang wurde der vorläufige Bericht und die Schlussfolgerungen, die nach der Volksabstimmung vom 16. April von der BDIMR-Delegation und der OSZE-Beobachtungsdelegation veröffentlicht wurde und die politisch motivierten und beschuldigenden Äußerungen, die in der Pressekonferenz zum Ausdruck gebracht wurden, mit Bedauern entgegengenommen. Die Delegation scheint die Tatsache außer acht gelassen zu haben, dass im Hohen Wahlausschuss Vertreter von allen Parteien, die im Parlament sind, vertreten werden.

Die Stellungnahme, wonach die Volksabstimmung hinter den internationalen Standards geblieben wäre, kann nicht akzeptiert werden.

Im Grunde genommen legen die politisch motivierten Äußerungen des Direktors vom OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte, die kurz vor der Volksabstimmung geäußert wurden, dass die Delegation in die Türkei mit Vorurteilen gekommen ist und dass es die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit nicht berücksichtigt. Der erwähnte vorläufige Erkenntnisbericht ist eine Widerspiegelung von dieser parteiischen und vorurteilhaften Einstellung.

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