Nr.: 362, 23. November 2017, Zur Verwehrung des Zugangs für Mitglieder der Terrororganisation PKK in das Europäische Parlament

Republik Türkiye Außenministerium 23.11.2017

Wir begrüßen den Beschluss des Präsidiums vom Europäischen Parlaments (EP), der den Terrororganisationen, die -unter Anderem die PKK- in terroristische Aktivitäten gegen die Türkei verwickelt und auch in Europa als solche eingetragen sind, den Zugang in das Parlament verwehrt. Laut dem Beschluss dürfen Personen, die diesen Gruppen zugehören, weder in das Europäische Parlament eingeladen werden, noch darf diesen Gruppen das Werben auf dem Gelände des EP gestattet werden.

Dieser Beschluss stellt den internationalen Verpflichtungen im Kampf gegen den Terror entsprechend, einen weiteren Schritt dar.

Wir werden die Umsetzung des EP-Beschlusses mitverfolgen.

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