Nr.: 154, 1. Juni 2018, Pressemitteilung in Bezug auf das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls des Europaratsübereinkommens zur Terrorismusverhütung in der Türkei

Republik Türkiye Außenministerium 01.06.2018

„Das Zusatzprotokoll des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus“, der erste internationale Vertrag zur Bekämpfung von ausländischen Kämpfern, der am 22. Oktober 2015 in Riga unterzeichnet wurde, ist vor kurzem von unserem Land ratifiziert worden und heute in der Türkei in Kraft getreten.

Bis heute wurde das Zusatzprotokoll von 40 Mitgliedsstaaten und der EU unterzeichnet. 12 Mitgliedsstaaten dagegen, darunter auch die Türkei, haben das Protokoll ratifiziert und in Kraft gesetzt.

Die Türkei hat zur Erarbeitung und der unverzüglichen Unterzeichnung des Zusatzprotokolls maßgeblich beigetragen, was nicht nur den Ausbau der Kooperation zwischen den Mitgliedern des Europarates vorsieht, sondern diese auch dazu verpflichtet, eine Reihe von Handlungen, wie die Teilnahme an terroristischen Vereinen oder Gruppen, Ausbildung für terroristische Zwecke, die Reise ins Ausland für terroristische Zwecke und das Organisieren, Finanzieren oder Fördern solcher Reisen, zu kriminalisieren.

Als ein Land, das gleichzeitig mehrere Terrororganisationen wie die PKK/PYD/YPG, FETÖ und DAESH bekämpft, wird die Türkei auch weiterhin zu den internationalen Bemühungen gegen den Terrorismus, der großen Bedrohung für den globalen Frieden und Sicherheit, beitragen.

Atatürk

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