Nr.: 238, 7. August 2019, Pressemitteilung in Bezug auf die gegenseitige Visumbefreiung für Inhaber der offiziellen Pässe und internationale Fahrer

Republik Türkiye Außenministerium 07.08.2019

Im Rahmen der Konsultationen mit der Russischen Föderation wurden Inhaber der offiziellen Pässe gegenseitig vom Visum befreit. Die Russische Föderation wird unseren Staatsbürgern, welche einen Dienstpass oder Sonderpass haben, eine Visumbefreiung gewähren. Auch Inhaber eines russischen Dienstpasses werden bei ihrer Reise in die Türkei die Visumbefreiung genießen.

Ebenso Fahrer des internationalen Straßentransports werden in der Grundlage des Gegenseitigskeitsprinzips von der Visumpflicht befreit.

Von heute an beginnt die gegenseitige Visumbefreiung.

Das Abkommen für Visumbefreiung vom 12. Mai 2010 wurde somit am 7. August 2019 teilweise wieder in Kraft getreten. Wir hoffen, dass das genannte Abkommen mit allen Bestimmungen umgesetzt wird.

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